Hier sind 3 konkrete Möglichkeiten, wie das Wachstumschancengesetzt, in der Praxis angewendet werden kann. So wird Mandanten wertvolle Unterstützung geboten.
Beratung zu neuen Abschreibungsmöglichkeiten:
Das WachstG bietet verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für digitale und klimafreundliche Investitionen. Steuerberater können Mandanten beraten, wie sie diese Abschreibungen strategisch einsetzen, um die Steuerlast zu senken.
Optimierung der Steuerstrategie:
Durch die erhöhte Verlustvortragsgrenze (von 60 % auf 70 % des zu versteuernden Einkommens) können Steuerstrategien so angepasst werden, dass Verluste effizienter genutzt werden. Dies kann insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten einen wichtigen Vorteil darstellen.
Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E):
Das Gesetz erhöht die Bemessungsgrundlage für die F&E-Förderung auf bis zu 12 Millionen Euro. Steuerberater können Mandanten, die in Innovationsprojekte investieren, helfen, die erweiterten steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Hierbei geht es auch um die Beratung zur richtigen Dokumentation und Nachweisführung, um die Förderungen zu sichern.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.