KI und seine schier unmöglichen Leistungen sind in aller Munde. Unterzieht man denen allerdings einen Test auf Herz und Nieren, wirken die gar nicht mehr so intelligent.
Trotzdem kann die KI, Unternehmen bei diversen Aufgaben unterstützen. Z.B. in der Buchhaltung.
Dokumenten-Erfassung und Ablage: Durch Mustererkennung ist KI mittlerweile in der Lage dazu, diverse Dokumente wie Belege, Rechnungen zu erkennen und Werte wie Umsätze oder Ausgaben den passenden Konten zuzuordnen. Natürlich spart das viel Zeit und menschliche Arbeitskraft, die in anderen Bereichen eingesetzt werden kann.
Aufpassen: KI lernt dadurch, mit Daten gefüttert zu werden, deshalb darf man keine sensiblen Inhalte eingeben, die beispielsweise der DSGVO unterliegen.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.