Letzte Frist für Schlussabrechnungen! Fallen 300.000 Unternehmen in die Insolvenz?
Zwischen Juni 2020 und Juni 2022 haben fast 1.000.000 Unternehmen die Staatlichen Überbrückungshilfen in Anspruch genommen. Jetzt kommt der Tag der Abrechnung. Die Frist zum Einreichen der Schlussabrechnungen verstreicht nach dem 30. September 2024.
Da die Hilfen oft im Eilverfahren bewilligt wurden, entscheidet die Abrechnung darüber, ob die geleistete Hilfe angemessen war. Unternehmen können Nachzahlungen, aber auch Rückerstattungen bekommen. Knapp zwei Drittel der Unternehmen haben ihre Schlussabrechnungen eingereicht. Ein Drittel fehlt noch.
Der 30. September ist die letzte Frist zum Einreichen. Für manche Unternehmen ist die Frist überlebenswichtig. Wer sie nicht einhält, läuft Gefahr, alle gezahlten Gelder zurückzahlen zu müssen.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.