Nach dem Willen des Bundesrates soll die Bundesregierung prüfen, ob bei der Anwendung europäischer und nationaler Datenschutzregelungen in zentralen Praxisfragen Rechtsunsicherheiten bestehen. Als Beispiel wurde die Veröffentlichung von Abbildungen oder Anforderungen an Telemediendienste genannt. Der Bundesrat weist in seiner Begründung darauf hin, dass in der datenschutzrechtlichen Praxis noch Unsicherheiten bestehen, ob und in welchem Umfang bisher zentrale Datenschutz-Regelungen fortgelten. Es wurde zugesagt, die erbetene Überprüfung vorzunehmen.
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Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...