Nach dem Willen des Bundesrates soll die Bundesregierung prüfen, ob bei der Anwendung europäischer und nationaler Datenschutzregelungen in zentralen Praxisfragen Rechtsunsicherheiten bestehen. Als Beispiel wurde die Veröffentlichung von Abbildungen oder Anforderungen an Telemediendienste genannt. Der Bundesrat weist in seiner Begründung darauf hin, dass in der datenschutzrechtlichen Praxis noch Unsicherheiten bestehen, ob und in welchem Umfang bisher zentrale Datenschutz-Regelungen fortgelten. Es wurde zugesagt, die erbetene Überprüfung vorzunehmen.
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Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.