Für die Kürzung des Gewerbeertrags um Verluste aus früheren Jahren muss der Gewerbetrieb, in dem die Verluste entstanden sind, identisch sein mit dem Betrieb, der den Abzug geltend machen will. Dem Bundesfinanzhof zufolge ist für diese Unternehmensidentität entscheidend, dass die tatsächlich ausgeübte Betätigung die gleiche geblieben ist – andernfalls geht der Verlustvortrag unter (Az.: IV R 59/16).
Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?
Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.