Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine weitere Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags bei Steuerpflichtigen, die keine gewerblichen Einkünfte erzielen, veröffentlicht. Danach ist es verfassungsgemäß, dass der Solidaritätszuschlag für Gewerbetreibende, die Gewerbesteuer zahlen, niedriger ausfallen kann als bei Steuerpflichtigen, die keine gewerblichen Einkünfte erzielen und daher auch keine Gewerbesteuer zahlen.
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