Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine weitere Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags bei Steuerpflichtigen, die keine gewerblichen Einkünfte erzielen, veröffentlicht. Danach ist es verfassungsgemäß, dass der Solidaritätszuschlag für Gewerbetreibende, die Gewerbesteuer zahlen, niedriger ausfallen kann als bei Steuerpflichtigen, die keine gewerblichen Einkünfte erzielen und daher auch keine Gewerbesteuer zahlen.
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Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.