Auch wenn für die Erbschaft nach ausländischem Erbrecht eine Annahmeerklärung des Erben erforderlich ist, so entsteht die deutsche Erbschaftsteuer gleichwohl im Todeszeitpunkt, also unabhängig von der erst später erklärten Annahme der Erbschaft. Dementsprechend richtet sich auch der Wert des Erbes nach den Wertverhältnissen im Todeszeitpunkt und nicht nach den Wertverhältnissen im Zeitpunkt der Annahme.
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Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...