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Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb absetzen

17.01.2020
Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb absetzen

Die Fahrkosten zum Ausbildungsbetrieb, der ersten Tätigkeitsstätte, können in der Steuererklärung pauschal angesetzt werden. Doppelt sparen kann man mit den Fahrten zur Berufsschule. Für jede Fahrt zum Ausbildungsbetrieb werden 30 Cent Pendlerpauschale pro Entfernungskilometer angesetzt. Diese Berechnung gilt für eine Fahrt. Man berechnet also den Hinweg zur Arbeit, den Rückweg aber nicht. Mit dem Weg zur Berufsschule wird doppelt gezahlt. Hier können die Fahrtkosten sowohl für die Hin- als auch die Rückfahrt abgesetzt werden! Wichtig: Egal ob der Weg zu Fuß, mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird: Ihre Fahrtkosten können Sie immer absetzen. Doch Vorsicht: Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, kann nicht mehr als 4.500 Euro im Jahr absetzen.

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