Die Fahrkosten zum Ausbildungsbetrieb, der ersten Tätigkeitsstätte, können in der Steuererklärung pauschal angesetzt werden. Doppelt sparen kann man mit den Fahrten zur Berufsschule. Für jede Fahrt zum Ausbildungsbetrieb werden 30 Cent Pendlerpauschale pro Entfernungskilometer angesetzt. Diese Berechnung gilt für eine Fahrt. Man berechnet also den Hinweg zur Arbeit, den Rückweg aber nicht. Mit dem Weg zur Berufsschule wird doppelt gezahlt. Hier können die Fahrtkosten sowohl für die Hin- als auch die Rückfahrt abgesetzt werden! Wichtig: Egal ob der Weg zu Fuß, mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird: Ihre Fahrtkosten können Sie immer absetzen. Doch Vorsicht: Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, kann nicht mehr als 4.500 Euro im Jahr absetzen.
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Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.