Der Status des Steuerberaters hat vom Gesetzgeber ein Upgrade bekommen. Das Jahressteuergesetz 2019 erklärt den Steuerberater zum unabhängigen Organ der Steuerrechtspflege. Dadurch seien Steuerberater statusmäßig nun gleichgesetzt mit Rechtsanwälten, erläutert die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) in einer Pressemitteilung. BStBK-Präsident Hartmut Schwab sieht seinen Berufsstand mit dieser Neuregelung auf Augenhöhe mit der Finanzverwaltung. Steuerberater könnten nun das Kompetenzgefälle zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen noch wirksamer ausgleichen als bisher.
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Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.