Wenn Sie den Behindertenpauschbetrag ansetzen, sind die (gewöhnlichen) Kosten, die durch die Behinderung entstehen, abgegolten, zum Beispiel
Achtung! Nutzen Sie den Behindertenpauschbetrag, können Sie auch die Kosten wegen (höherer) tatsächlicher Pflegeaufwendungen nicht (zusätzlich) absetzen. Wollen Sie diese steuermindernd nutzen, müssen Sie ebenfalls auf den Pauschbetrag verzichten und alle entstandenen Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
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