Im Kampf gegen Steuerhinterziehung sollen Kassen technisch aufgerüstet werden. Bei jeder Transaktion soll dann auch ein Beleg ausgegeben werden. Die Kritikpunkte am sog. Kassengesetz und der damit einhergehenden Bon-Pflicht zum Jahreswechsel sind zahlreich.
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz) und die Kassensicherungsverordnung wurden die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung verschärft. Insbesondere sollen Kassen durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher werden. Ursprünglich sollten Kassen bis zum Jahresbeginn 2020 die neuen Vorschriften erfüllen - das BMF räumte nun Zeit bis Ende September 2020 ein. Die Bon-Pflicht gilt trotzdem schon von Januar an.
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