Sind Zahlungen eines Jugendwerks für die Betreuung von Jugendlichen steuerfreie Einnahmen? Dies verneinte das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 26. März 2019 (Az. 11 K 3207/17) und ließ die Revision zu (Az. beim Bundesfinanzhof VIII R 13/19). Die Klägerin ist eine staatlich anerkannte Jugend- und Heimerzieherin. Sie betreut Jugendliche auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags mit einem Jugendwerk. Sie erbringt Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII. Nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg handelt es sich um steuerpflichtige „Vergütungen für eine unternehmerisch betriebene sozialpädagogische Einzelbetreuung, Verpflegung und Unterbringung einer intensiven Betreuung bedürftiger Jugendlicher". Die Tätigkeit sei auf Dauer zur Erzielung von Einnahmen angelegt.
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