Nach zehn Jahren ist der Verkauf einer Immobilie steuerfrei. Sollte der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung jedoch weniger betragen, liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor. Muss also eine eventuelle Entschädigung versteuert werde, wenn die Immobilie enteignet wurde?
Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der Spekulationsfrist bleiben nur dann steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn weniger als 600 Euro im Jahr beträgt. Wird die Immobilie mit einem höheren Gewinn verkauft, muss dieser in voller Höhe als „sonstige Einkünfte“ mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.