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Grundstücksenteignung – Entschädigung

15.11.2019
Grundstücksenteignung – Entschädigung

Nach zehn Jahren ist der Verkauf einer Immobilie steuerfrei. Sollte der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung jedoch weniger betragen, liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor. Muss also eine eventuelle Entschädigung versteuert werde, wenn die Immobilie enteignet wurde?

Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der Spekulationsfrist bleiben nur dann steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn weniger als 600 Euro im Jahr beträgt. Wird die Immobilie mit einem höheren Gewinn verkauft, muss dieser in voller Höhe als „sonstige Einkünfte“ mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.

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Frist zum 31.03.2025 - Jahresabschluss jetzt offenlegen

Letzte Erinnerung! 
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren. 

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Grundsteuererlass für 2024: Antrag bis 31. März 2025 stellen

Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

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