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Gehaltsumwandlung ohne verbindlichen Rechtsanspruch

18.11.2019
Gehaltsumwandlung ohne verbindlichen Rechtsanspruch

Eine Gehaltsumwandlung gilt nicht mehr als steuerschädlich  soweit das Gesetz lohnsteuerliche Begünstigungen wie die Pauschalisierungsmöglichkeiten oder die Steuerbefreiung davon abhängig macht, dass ein Zuschuss des Arbeitgebers zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Entscheidend für die lohnsteuerliche Begünstigung ist, dass der Zuschuss verwendungs- bzw. zweckgebunden neben dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

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Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

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