Für Unternehmer die Ferienwohnungen im eigenen Namen vermietet haben die er seinerseits von den unternehmerisch auftretenden Eigentümern angemietet hat gilt die Margenbesteuerung. Das heißt, dass nur der Anmietungs- und Weitervermietungspreis der Umsatzsteuer unterliegt. Die Marge ist auch umsatzsteuerbar, wenn die Ferienwohnung im Ausland liegt.
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