Eine Gehaltsumwandlung sieht der Bundesfinanzhof nicht mehr als steuerschädlich an, soweit das Gesetz lohnsteuerliche Begünstigungen wie die Pauschalisierungsmöglichkeit oder die Steuerbefreiung davon abhängig macht, dass ein Zuschuss des Arbeitgebers zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Entscheidend für die lohnsteuerliche Begünstigung ist, dass der Zuschuss verwendungs- bzw. zweckgebunden neben dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird.
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Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...