Beiträge für das Fitnessstudio können grundsätzlich nicht steuerlich anerkannt werden. Das gilt auch, wenn Sport als Ausgleich für eine sitzende Berufstätigkeit ausgeübt wird. Sport kann aber auch betrieben werden, um eine Krankheit oder ein Gebrechen zu heilen oder zu seiner Besserung und Linderung beizutragen. Dann handelt es sich um Krankheitskosten. Diese können als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Um Sport steuerlich abziehen zu können, müssen strenge Maßstäbe nachgewiesen werden. Z. B. bei anerkannten Krankheiten oder auch Unfällen durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers oder bei nicht anerkannten Behandlungsmethoden durch ein Attest des Amtsarztes oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Zusätzlich muss der Sport unter Leitung eines Arztes oder Heilpraktiker erfolgen.
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Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.