Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema:

Buchhaltung*, Finanzen, Recht, Steuern uvm. aus den letzten Monaten

 

Rückentraining steuerlich absetzbar?

01.11.2019
Rückentraining steuerlich absetzbar?

Beiträge für das Fitnessstudio können grundsätzlich nicht steuerlich anerkannt werden. Das gilt auch, wenn Sport als Ausgleich für eine sitzende Berufstätigkeit ausgeübt wird. Sport kann aber auch betrieben werden, um eine Krankheit oder ein Gebrechen zu heilen oder zu seiner Besserung und Linderung beizutragen. Dann handelt es sich um Krankheitskosten. Diese können als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Um Sport steuerlich abziehen zu können, müssen strenge Maßstäbe nachgewiesen werden. Z. B. bei anerkannten Krankheiten oder auch Unfällen durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers oder bei nicht anerkannten Behandlungsmethoden durch ein Attest des Amtsarztes oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Zusätzlich muss der Sport unter Leitung eines Arztes oder Heilpraktiker erfolgen.

Quelle

Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?

Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.

Erfahrungen & Bewertungen zu McDATA
92,44 € So kann die Weihnachtsfeier abgesetzt werden

Um die Weihnachtsfeier von der Steuer absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.  

> mehr lesen

Renten steigen zum 3. mal hintereinander

Zum dritten Jahr in Folge steigen die Renten in Deutschland

> mehr lesen

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für Analysen weiter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie die Einstellungen hier anpassen:

Bestätigen
NEIN
JA
Achtung!
OK