Lassen Sie Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen, gibt es bald Post von baden-württembergischen Finanzämtern. Diese verschicken Erinnerungen an die Abgabe der Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2018, so die Pressemitteilung vom 04.10.2019. Sie werden angehalten, die notwendigen Unterlagen für die Steuererklärung frühzeitig an Ihre Berater zu übermitteln. Auf diese Weise will die Steuerverwaltung eine Steuererklärungswelle gegen Fristende vermeiden.
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Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.