Das Bundesfinanzministerium hat am 10.10.2019 den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht" veröffentlicht.
Wesentlicher Inhalt des geplanten Gesetzes:
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sollen ab 2020 für einen befristeten Zeitraum von 10 Jahren durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die auch von der KfW als förderfähig eingestuft sind.
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