Inkasso-Fälle die das Kindergeld betreffen, werden seit März 2015 bundesweit von der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen bearbeitet. Hier wird auch über Stundungs- und Erlassungsanträge bestimmt. Das Finanzgericht Düsseldorf hat allerdings jetzt entschieden, dass der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen dazu gar nicht berechtigt ist (Gerichtsbescheid vom 14.05.2019, Az.: 10 K 3317/18 AO). Zahlreiche Ablehnungsbescheide über Stundungs- und Erlassanträge seien damit rechtswidrig.
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Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.