Wenn die Statikberechnung die Durchführung einer Dachreparatur ermöglichen soll, wird die Steuermäßigung für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt auch für die Kosten einer Statikberechnung durch einen Ingenieur gewährt. Für Handwerkerleistungen wegen Renovierung, Instandhaltung oder Modernisierung im Haushalt des Steuerpflichtigen wird eine Steuerermäßigung von 20 % auf den in der Rechnung ausgewiesenen Arbeitskostenanteil gewährt, höchstens aber 1.200 €. Dieser Ermäßigungsbetrag wird unmittelbar von der Steuer abgezogen.
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