Ab 2020 soll für digitale Ausgaben von Zeitungen und eBooks der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gelten. Damit sind digitale Bücher und Zeitschriften in steuerlicher Hinsicht mit gedruckten Ausgaben gleichgestellt. Bisher zahlen Kunden auf eBooks den vollen Steuersatz von 19 Prozent. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde das Buch per Download oder auf einem physischen Datenträger erhält, berichtet die Zeitschrift „BC“ in ihrer Ausgabe 9/2019. Nicht begünstigt seien Sammlungen von unredigierten Texten (z.B. Pressetexte), Internetforen und Social Media, Kartenmaterial und Suchmaschinen, wenn sie in ihren Suchergebnissen Ausschnitte aus Büchern oder Zeitungen anzeigen, berichtet das Verbandsorgan des BVBC weiter (BVBC = Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller).
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