Das Finanzamt muss die privat Nutzung eines PKWs im Ertragssteuerrecht nicht jedes Jahr gleich beurteilen. Jahrelang hatte das Finanzamt einem Unternehmer geglaubt, dass er seinen betrieblichen PKW nicht privat nutzt - sogar ohne Vorlage eines Fahrtenbuchs. Erst im 13. Jahr unterstellte das Finanzamt eine Privatnutzung und besteuerte den daraus resultierenden geldwerten Vorteil nach der 1 %-Regelung. Dagegen wehrte sich der Unternehmer. Allerdings vergeblich. Das Finanzamt sei an seine Beurteilung des Sachverhalts in den Vorjahren nicht gebunden, entschied das Finanzgericht Niedersachsen.
Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?
Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.