Das Finanzamt muss die privat Nutzung eines PKWs im Ertragssteuerrecht nicht jedes Jahr gleich beurteilen. Jahrelang hatte das Finanzamt einem Unternehmer geglaubt, dass er seinen betrieblichen PKW nicht privat nutzt - sogar ohne Vorlage eines Fahrtenbuchs. Erst im 13. Jahr unterstellte das Finanzamt eine Privatnutzung und besteuerte den daraus resultierenden geldwerten Vorteil nach der 1 %-Regelung. Dagegen wehrte sich der Unternehmer. Allerdings vergeblich. Das Finanzamt sei an seine Beurteilung des Sachverhalts in den Vorjahren nicht gebunden, entschied das Finanzgericht Niedersachsen.
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Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.