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Finanzamt darf Privatnutzung eines PKW anders beurteilen als im Vorjahr

11.10.2019
Finanzamt darf Privatnutzung eines PKW anders beurteilen als im Vorjahr

Das Finanzamt muss die privat Nutzung eines PKWs im Ertragssteuerrecht nicht jedes  Jahr gleich beurteilen. Jahrelang hatte das Finanzamt einem Unternehmer geglaubt, dass er seinen betrieblichen PKW nicht privat nutzt - sogar ohne Vorlage eines Fahrtenbuchs. Erst im 13. Jahr unterstellte das Finanzamt eine Privatnutzung und besteuerte den daraus resultierenden geldwerten Vorteil nach der 1 %-Regelung. Dagegen wehrte sich der Unternehmer. Allerdings vergeblich. Das Finanzamt sei an seine Beurteilung des Sachverhalts in den Vorjahren nicht gebunden, entschied das Finanzgericht Niedersachsen.

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