Auch im Jahr 2020 bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bei 4,2 Prozent. Als Hauptgrund nennt das Ministerium die anhaltend hohe Prüf- und Beratungstätigkeit der Künstlersozialkasse und der Rentenversicherung. Dadurch habe sich die Zahl der Unternehmen weiter erhöht, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung in diesem Zusammenhang nachkommen.
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