Auch im Jahr 2020 bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bei 4,2 Prozent. Als Hauptgrund nennt das Ministerium die anhaltend hohe Prüf- und Beratungstätigkeit der Künstlersozialkasse und der Rentenversicherung. Dadurch habe sich die Zahl der Unternehmen weiter erhöht, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung in diesem Zusammenhang nachkommen.
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Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.