Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem Schreiben vom 7. Juli 2019 die GoBD neu gefasst. Das abfotografieren von Belegen mit einem Smartphone sowie das Speichern von Belegen in einer Cloud sind jetzt erlaubt. Das mobile scannen gilt auch für die Erfassung von Belegen im Ausland, etwa auf Dienstreise. Werden die Belege in ein anderes Dateiformat umgewandelt, mussten beide Versionen aufbewahrt werden und gekennzeichnet. Die Ursprungsfassung darf nach der neuen GoBD unter bestimmten Bedingungen entsorgt werden:
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