Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem Schreiben vom 7. Juli 2019 die GoBD neu gefasst. Das abfotografieren von Belegen mit einem Smartphone sowie das Speichern von Belegen in einer Cloud sind jetzt erlaubt. Das mobile scannen gilt auch für die Erfassung von Belegen im Ausland, etwa auf Dienstreise. Werden die Belege in ein anderes Dateiformat umgewandelt, mussten beide Versionen aufbewahrt werden und gekennzeichnet. Die Ursprungsfassung darf nach der neuen GoBD unter bestimmten Bedingungen entsorgt werden:
Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?
Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.