Ab 2021 soll der Solidaritätszuschlag für 90 Prozent der Steuerzahler entfallen. Dies sieht ein Gesetzesentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vor. Die Freigrenze des Solis soll deutlich angehoben werden. Konkret bedeuten die Pläne, dass etwa bei einem unverheirateten Arbeitnehmer der Soli ab 2021 bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro komplett entfallen würde. Der volle Zuschlag - derzeit sind es 5,5 Prozent der Einkommenssteuer - müsste erst ab einem Bruttojahreslohn von 109.451 Euro entrichtet werden. Langfristig gesehen soll der Soli sogar komplett abgeschafft werden.
Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?
Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.