Das Bundesfinanzministerium hat nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesfinanzhofes den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zur Differenzbesteuerung geändert. Jetzt ist es offiziell erlaubt die Differenzbesteuerung auf Überschüsse die durch Auto Ankauf, Ausschlachtung und Weiterverkauf erwirtschaftet wurden anzuwenden. Die Anwendbarkeit der Differenzbesteuerung gilt dem Ministerium zufolge jedoch nur für die Lieferung von Einzelteilen: „Wird aus mehreren Einzelgegenständen, die jeweils für sich die Voraussetzungen der Differenzbesteuerung erfüllen, ein einheitlicher Gegenstand hergestellt oder zusammengestellt, unterliegt die anschließende Lieferung dieses „neuen“ Gegenstandes nicht der Differenzbesteuerung“, heißt es in dem BMF-Schreiben.
Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?
Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.