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Trotz Immatrikulation kein Kindergeld?

14.08.2019
Trotz Immatrikulation kein Kindergeld?

Grundsätzlich steht Eltern mit nicht volljährigen Kindern das Kindergeld zu. Zudem erhalten Eltern volljähriger Kinder, die sich noch in der Berufsausbildung befinden, Kindergeld. Bis zum 25. Lebensjahr kann das Kindergeld ausgezahlt werden, solange das Kind sein Berufsziel noch nicht erreicht hat und sich ernstlich darauf vorbereitet.

Durch einen aktuellen Fall stellt sich nun die Frage, was passiert, wenn das Kind zu einer entscheidenden Prüfung nicht antritt? Versiegt die Kindergeldquelle in dem Monat des Nichtantritts, oder erst nach der Exmatrikulation?

Ist ein Student beim letztmöglichen Prüfungsversuch abwesend, folgt in der Regel die Exmatrikulation. Bis alles unter Dach und Fach ist kann einige Zeit vergehen. Die Familienkasse sagt jedoch ganz klar: Das Kindergeld entfällt ab dem Moment der geschwänzten Prüfung.

So positioniert sich auch das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, da ein Studium durch Nichtantritt zur letztmöglichen Prüfung endgültig abgebrochen ist. Auf den Zeitpunkt einer späteren Zwangsexmatrikulation kommt es somit nichtmehr an.

Quelle

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