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Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau

12.08.2019
Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau

Am 28.06.2019 stimmte der Bundesrat den Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau zugestimmt. Private Investoren sollen, befristet für 4 Jahre 5% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend machen können - zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung über zwei Prozent. Damit könnten in den ersten vier Jahren insgesamt 28% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden. Das Ziel ist es bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine Voraussetzung ist jedoch, dass die Anschaffungs- und Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen.

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