Bei der Berechnung von Sozialleistungen wird das Einkommen berücksichtigt. Doch gehören Einnahmen aus Photovoltaik Anlagen auch zum Einkommen und müssen berücksichtigt werden? Das Landessozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Einkünfte aus dem Betrieb einer PV-Anlage bei der Berechnung des Leistungsanspruchs nach dem SGB II grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen sind. Allerdings handelt es sich dabei nicht um Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, sodass kein Anspruch auf die Erwerbstätigen-Freibeträge besteht (Aktenzeichen L 1 AS 3710/16). Einnahmen aus der PV-Anlage seien strukturell solchen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen vergleichbar, bei denen der Einsatz der eigenen Arbeitskraft nicht im Vordergrund stehe.
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