Mit dem Entwurf das Jahressteuergesetz hat das Bundeskabinett mehrere steuerliche Veränderungen auf den Weg gebracht.
Mehrwertsteuer: Im Buchmarkt sollen nun die Sätze angepasst werden. Künftig gilt auch für digitale Zeitungen der reduzierte Steuersatz von sieben Prozent.
Kfz-Steuer: Die Bundesregierung hat eine zusätzliche steuerliche Förderung der Elektromobilität beschlossen. Demnach soll die Befreiung reiner Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer von fünf auf zehn Jahre verlängert werden - allerdings zunächst nur für Erstzulassungen bis Ende 2020.
Grunderwerbsteuer: Geschäfte mit dem Ziel einer Vermeidung der Grunderwerbsteuer sollen künftig erschwert werden.
Verpflegungspauschale: Wer eine Dienstreise macht, soll künftig mehr Geld zurückbekommen. Dafür wurde die Verpflegungspauschale erhöht. Wer mehr als acht Stunden dienstlich unterwegs ist, kann künftig 14 statt bislang 12 Euro von der Steuer absetzen.
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Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.