Seit Juli 2019 wurden die Hinzuverdienst-Freibeträge erhöht. Bei der Witwen-/Witwerrente und Erziehungsrente wird eigenes Einkommen grundsätzlich angerechnet. Zunächst wird aus den Bruttoeinnahmen durch verschiedene Pauschalabzüge ein fiktives Nettoeinkommen ermittelt. Dieses Nettoeinkommen bleibt in Höhe bestimmter Freibeträge anrechnungsfrei. Soweit das Nettoeinkommen die Freibeträge übersteigt, wird es zu 40 % auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet. Zum 01.07.2019 erhöhten sich diese Anrechnungsfreibeträge.
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