Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema:

Buchhaltung*, Finanzen, Recht, Steuern uvm. aus den letzten Monaten

 

Steuer 2018: Pauschbeträge

29.07.2019
Steuer 2018: Pauschbeträge

Ein Pauschbetrag lässt Sie einen bestimmten Betrag pauschal von der Steuer absetzen. Meistens möchte das Finanzamt für diese Beträge keine Belege sehen. Falls Sie höhere Kosten haben als den Pauschbetrag, können Sie selbstverständlich auch diese Kosten geltend machen. Sie müssen sie nur mit Nachweisen wie Quittungen oder Kaufverträgen belegen.  Zu den Pauschbeträgen zählen:

Werbungskosten-Pauschale für Arbeitnehmer: 1.000 Euro

Werbungskosten-Pauschalen für Rentner:  102 Euro

Pendlerpauschale: 30 Cent je Kilometer

Arbeitsmittel: 110 Euro

Kontoführungsgebühr: 16 Euro

Vepflegungspauschale: Bis zu 24 Euro

Bewerbungskosten: Bis zu 8,50 Euro

Reinigung der Arbeitskleidung

Telefonkosten: 240 Euro

Umzugspauschale: Bis zu 1.528

Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 Euro

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 1.908 Euro

Pauschbetrag bei Behinderung: bis zu 3.700 Euro

Pflege-Pauschbetrag: 924 Euro

Quelle

Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?

Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.

Erfahrungen & Bewertungen zu McDATA
Frist zum 31.03.2025 - Jahresabschluss jetzt offenlegen

Letzte Erinnerung! 
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren. 

> mehr lesen

Grundsteuererlass für 2024: Antrag bis 31. März 2025 stellen

Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

> mehr lesen

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für Analysen weiter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie die Einstellungen hier anpassen:

Bestätigen
NEIN
JA
Achtung!
OK