In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Gesetz verabschiedet worden, dass kleineren Kommunen eine einfachere Buchhaltung ermöglichen soll. 2012 wurde die doppelte Buchhaltung nach dem Vorbild des Bilanzwesens in der Wirtschaft für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Doch dies sei für kleinere Kommunen zu kompliziert. Daher sollen nur noch große Kommunen den Gesamtabschluss vorlegen müssen. Dies beriet der Landtag in Schwerin am 13. März in erster Lesung das „Doppik-Erleichterungsgesetz“.
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