Einkünfte aus Gewerbebetrieben, aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung?
Es handelt sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieben, wenn:
Die Erträge gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn es dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen zuzurechnen ist. Beispiele:
Um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handelt es sich, wenn:
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