Einkünfte aus Gewerbebetrieben, aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung?
Es handelt sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieben, wenn:
Die Erträge gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn es dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen zuzurechnen ist. Beispiele:
Um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handelt es sich, wenn:
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Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.