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Einkünfte aus Gewerbebetrieben, aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung?

22.07.2019
Einkünfte aus Gewerbebetrieben, aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung?

Einkünfte aus Gewerbebetrieben, aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung?

Es handelt sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieben, wenn:

  • Mindestens vier Zimmer oder mindestens sechs Betten zur Beherbergung von Fremden Personen gestellt werden oder
  •  mindestens eine Hauptmahlzeit bereitgestellt wird.

Die Erträge gehören zu den  Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn es dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen zuzurechnen ist. Beispiele:

  • Auf einem zuvor landwirtschaftlich genutzten Grundstück wird eine Ferienwohnung errichtet.
  • in dem noch zum Betriebsvermögen gehörenden Wohngebäude ist das Dachgeschoss für Feriengäste ausgebaut  und die Wohnung und der zugehörige Grund und Boden sind nicht durch eine eindeutige Entnahmehandlung aus dem Betriebsvermögen (unter Aufdeckung der stillen Reserven) entnommen worden. Die Räumlichkeiten gehören dann zum sogenannten gewillkürten (geduldeten) Betriebsvermögen.

Um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handelt es sich, wenn:

  • Das Zimmer bzw. die Wohnung aus dem Betriebsvermögen entnommen wurde oder
  • eine Ferienwohnung auf einem Grundstück errichtet wurde welches bisher zum Privatvermögen gehörte.

Quelle

 

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