Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema:

Buchhaltung*, Finanzen, Recht, Steuern uvm. aus den letzten Monaten

 

Verhandlungen richtig führen

17.07.2019
Verhandlungen richtig führen

Diese 5 Regeln helfen Ihnen Verhandlungen richtig zu führen und Ihre Gesprächsziele zu erreichen.

  1. Themen vorher zusenden

Wenn Sie den Termin vereinbart haben, senden Sie auch gleich die Themen mit.

  1. Kompromisse schließen

Lassen Sie sich konkrete Spielräume. Setzen Sie keine unverrückbaren Gesprächsziele fest, sondern seien Sie flexibel. Sehen Sie in Ihrem Gegenüber immer einen Verhandlungspartner mit dem Sie ein gemeinsames Ziel erreichen wollen.

  1. Ihren Gesprächspartner kennenlernen

Konzentrieren Sie sich auf Ihren Gegenüber und ermuntern Sie Ihn zum Reden. Hören Sie zu und stellen Sie fest was er sagen möchte und nicht was Sie gerne hören möchten.

  1. Ehrlich sein

Behalten Sie Einwände, Zweifel und Vorbehalte nicht für sich, reden Sie offen mit Ihrem Gesprächspartner. Wenn Sie bei Ihrem Gegenüber Zweifel oder Vorbehalte spüren, fragen Sie konkret nach.  So behalten Sie die Kontrolle über das Gespräch.

  1. Zuhören!

Entspannen Sie sich und hören Ihrem Gegenüber genau zu.

Quelle

Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?

Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.

Erfahrungen & Bewertungen zu McDATA
Frist zum 31.03.2025 - Jahresabschluss jetzt offenlegen

Letzte Erinnerung! 
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren. 

> mehr lesen

Grundsteuererlass für 2024: Antrag bis 31. März 2025 stellen

Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

> mehr lesen

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für Analysen weiter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie die Einstellungen hier anpassen:

Bestätigen
NEIN
JA
Achtung!
OK