Wir befinden uns mitten in der Urlaubssaison und damit auch in der Zeit der Abwesenheitsnotizen.
Sollten Sie aber vorher nicht angekündigt haben, dass sie in den Urlaub fahren und Ihre Kunden oder Geschäftspartner erst durch die Abwesenheitsnotiz davon erfahren, macht es sie nicht gerade glücklich.
Unser Tipp: Setzen Sie zwei oder drei Wochen vorher schon eine Information in die Signatur Ihrer E-Mails, dass Sie in den Urlaub fahren. Dadurch sind Ihre Kontakte vorgewarnt und werden nicht überrascht, wenn sie während ihrer Abwesenheit ein Anliegen haben.
Durch diese Kleinigkeit, beweisen Sie nicht nur wie verlässlich Sie sind, sondern reduzieren auch die Anzahl der E-Mails, die Ihnen während Ihrer Abwesenheit geschrieben werden.
Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?
Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.