Das Landgericht Berlin-Brandenburg entschied in dem Urteil vom 11.04.2019, dass Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen einen Yogakurs als Bildungsurlaub anerkennen muss. Hierbei reicht es aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung diene. Der Begriff der beruflichen Weiterbildung sei nach der Gesetzesbegründung weit zu verstehen. Hiernach solle unter anderem Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmern unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden. Auch ein Yogakurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept könne diese Voraussetzungen erfüllen.
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