Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema:

Buchhaltung*, Finanzen, Recht, Steuern uvm. aus den letzten Monaten

 

Sonntagszuschlag reicht an hohen Feiertagen nicht aus

19.06.2019
Sonntagszuschlag reicht an hohen Feiertagen nicht aus

Wenn hohe Feiertage wie Pfingsten oder Weihnachten auf einen Sonntag fallen, ist die Zahlung des Sonntagszuschlages allein nicht ausreichend entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 6 Sa 996/18). Ein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zahlte seinen Arbeitnehmern bis einschließlich 2016 an Oster- und Pfingstsonntagen den im Tarifvertrag vorgesehenen Zuschlag für Arbeit an hohen Feiertagen in Höhe von 200 Prozent. In 2017 zahlte das Unternehmen seinen Mitarbeitern jedoch nur den Zuschlag für Arbeit an Sonntagen, der bei unter drei Stunden 75 Prozent und bei mehr als drei Stunden 50 Prozent beträgt. Es handele sich nicht um gesetzliche Feiertage, nannte das Unternehmen als Grund. Das Landesarbeitsgericht widersprach dieser Begründung.

Quelle

Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?

Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.

Erfahrungen & Bewertungen zu McDATA
92,44 € So kann die Weihnachtsfeier abgesetzt werden

Um die Weihnachtsfeier von der Steuer absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.  

> mehr lesen

Renten steigen zum 3. mal hintereinander

Zum dritten Jahr in Folge steigen die Renten in Deutschland

> mehr lesen

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für Analysen weiter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie die Einstellungen hier anpassen:

Bestätigen
NEIN
JA
Achtung!
OK