Die zweijährige Ablaufhemmung, die im Verhältnis von sog. Grundlagenbescheiden zu Folgebescheiden gilt, ist auf Zinsbescheide grundsätzlich nicht anwendbar. Die Verjährung für die Festsetzung von Nachzahlungszinsen tritt ein Jahr nach Ablauf des Jahres ein, in dem die Steuern festgesetzt worden sind. Nach dem Gesetz beträgt die Festsetzungsfrist für Zinsen ein Jahr. Die Festsetzungsfrist beginnt bei Nachzahlungszinsen für Steuernachzahlungen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer festgesetzt, aufgehoben oder korrigiert worden ist. Wird ein sog. Grundlagenbescheid erlassen, der für eine Steuerfestsetzung bindend ist, tritt für den Steuerbescheid eine zweijährige Ablaufhemmung ein. Diesen Zeitraum kann das Finanzamt also in jedem Fall zur Auswertung des Grundlagenbescheids nutzen.
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Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.