Verfassungsrechtler Paul Kirchhof kam in seinem Vortrag auf der Kongressmesse ReWeCo zu dem Schluss, dass das Steuerprivileg bei der Umsatzsteuervoranmeldung die Vertragsfreiheit des Unternehmens beschränkt.
Die Umsatzsteuervoranmeldung darf der Unternehmer zwar selbst abgeben oder seinen angestellten Bilanzbuchhalter damit beauftragen, aber ein selbstständiger Bilanzbuchalter darf für seine Mandanten diese Aufgabe nicht übernehmen. Die Entscheidung des Unternehmers darüber, wer ihn gegenüber den Finanzbehörden betrifft, dürfe nicht eingeschränkt werden, erklärte Kirchhof. Schließlich darf der Unternehmer seine Umsatzsteuervoranmeldung ja auch selbst abgeben. Unternehmerische Freiheiten dürften nur eingeschränkt werden, wenn dies von überragend wichtigem Interesse für die Allgemeinheit sei. Der BVBC beklagt seit Jahren das Steuerberaterprivileg bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Der Verband befürchtet eine Benachteiligung der deutschen selbstständigen Bilanzbuchhalter gegenüber ihren Kollegen im EU-Ausland.
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