Der Bundestag verabschiedete ein Rentenpaket in dem die Erhöhung der Mütterrente vorgesehen ist. 2014 wurde diese eingeführt um die Erziehungsleistungen von Müttern vor 1992 geborenen Kindern anzuerkennen. Damals war schon eine Verbesserung für Mütter von drei oder mehr Kinden vorgesehen.
Für jede Mutter und Vater, angefangen ab einem Kind, das vor 1992 geboren wurde gilt diese Regelung. Um 0,5 Entgeltpunkte (entspricht im Westen 16,02 EUR / Im Osten 15,35 EUR /Kind) wurde es angehoben.
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