Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema:

Buchhaltung*, Finanzen, Recht, Steuern uvm. aus den letzten Monaten

 

Umsatzsteuererstattung bei fehlerhaftem Reverse Charge-Verfahren

17.04.2019
Umsatzsteuererstattung bei fehlerhaftem Reverse Charge-Verfahren

Die Finanzverwaltung verlangte bis zum Jahr 2013 bei Leistungen von Bauunternehmern die Anwendung des sog. Reverse Charge-Verfahrens (Abführung der Umsatzsteuer durch den Leistungsempfänger). Es galt auch dann, wenn der Leistungsempfänger ein Bauträger war oder aber ein Unternehmer, der die Bauleistung für seine eigenen Immobilien verwendete. Im Jahr 2013 entschied der Bundesfinanzhof (BFH) aber, dass das Reverse-Charge-Verfahren in diesen Fällen nicht anwendbar ist. Hat ein Unternehmer Bauleistungen bis zum Jahr 2013 an seiner vermieteten Immobilie ausführen lassen und dafür zu Unrecht die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, kann er ohne weitere Voraussetzung die Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung zu seinen Gunsten beantragen und die Erstattung der Umsatzsteuer verlangen.

Quelle: BFH, Urteil vom 23.1.2019 - XI R 21/17; NWB

Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?

Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.

 

Erfahrungen & Bewertungen zu McDATA
92,44 € So kann die Weihnachtsfeier abgesetzt werden

Um die Weihnachtsfeier von der Steuer absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.  

> mehr lesen

Renten steigen zum 3. mal hintereinander

Zum dritten Jahr in Folge steigen die Renten in Deutschland

> mehr lesen

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für Analysen weiter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie die Einstellungen hier anpassen:

Bestätigen
NEIN
JA
Achtung!
OK