Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans Böckler Stiftung hat ergeben, dass Arbeitnehmer mit Ihrer Work-Life-Balance unzufrieden sind, wenn Sie nach der Arbeit für die Firma erreichbar sein müssen. Die Pflicht spielt hierbei die entscheidende Rolle. Die Grundlage der Studie ist die jährliche Umfrage Pairfam in der sich 2016 insgesamt 790 Ehe- und Lebenspaare zu Fragen von Familie und Beziehung äußerten.
Es wurde auf einer Skala von 0 (unzufrieden) bis 10 (sehr zufrieden) bewertet. Die Arbeitnehmer ohne Firmenkontakt in der Freizeit kamen auf einen Wert von 6,25. Fast ebenso zufrieden zeigten sich jedoch die Arbeitnehmer, die zwar in der Freizeit arbeiten, sich dazu aber nicht verpflichtet fühlen. Sie erreichten einen Durchschnittswert von 6,11. Die Freiwilligen merken also gar nicht wie sie sich selbst gefährden. Es ist also kein Unterschied ob sie freiwillig für die Firma erreichbar ist oder ob sie dazu verpflichtet sind.
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Quelle: https://www.rechnungswesen-portal.de/News/Arbeit-nach-Feierabend-macht-ungluecklich.html
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.