Im BMF Schreiben von Januar 2019 geht es um mögliche Auswirkungen des Brexit auf den Warenverkehr. Sollte das Vereinigte Königreich die EU mit einem ungeregelten Brexit verlassen, ist es ab diesem Zeitpunkt wie ein Drittland mit dem es keine Vereinbarungen gibt zu behandeln. Dies beeinflusst die Einfuhr und Ausfuhr von Waren. Die wichtigste Rechtsgrundlage hierfür ist derUionszollkodex (UZK).
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Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.