Im BMF Schreiben von Januar 2019 geht es um mögliche Auswirkungen des Brexit auf den Warenverkehr. Sollte das Vereinigte Königreich die EU mit einem ungeregelten Brexit verlassen, ist es ab diesem Zeitpunkt wie ein Drittland mit dem es keine Vereinbarungen gibt zu behandeln. Dies beeinflusst die Einfuhr und Ausfuhr von Waren. Die wichtigste Rechtsgrundlage hierfür ist derUionszollkodex (UZK).
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