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Existenzminimumbericht

01.02.2019
Existenzminimumbericht

Gem. einer Mitteilung des Deutschen Bundestages vom 13.11.2018 beträgt das sächliche Existenzminimum für einen Alleinstehenden im nächsten Jahr 9.168 Euro. Für das Jahr 2020 wurde der Wert mit 9.408 Euro berechnet. Bis zu dieser Höhe müssen Einnahmen steuerfrei sein. Der Bericht wird von der Regierung alle zwei Jahre vorgelegt. Dabei wird das Existenz-minimum für Ehepaare für 2020 mit 15.540 Euro angegeben und für Kinder mit 4.896 (2019) Euro bzw. 5.004 Euro (2020). Zudem weist die Bundesregierung darauf hin, dass Bezieher niedriger Erwerbseinkommen zur Verringerung ihrer Wohnkosten Anspruch auf Wohngeld hätten, sofern sie nicht Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB hätten.

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Frist zum 31.03.2025 - Jahresabschluss jetzt offenlegen

Letzte Erinnerung! 
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren. 

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Grundsteuererlass für 2024: Antrag bis 31. März 2025 stellen

Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

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