Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Umwandlungssteuergesetzes vorgelegt. Vor dem Hintergrund des Brexit Sollen Vorschriften über die Hineinverschmelzung von KapG auf PersG ergänzt werden. Der bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU kann sich negativ auf unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft nach britischem Recht auswirken, die ihren Verwaltungssitz in der BRD haben (Limited). Den vom Brexit betroffenen Unternehmen soll z. B. Eine Umwandlung in eine KG ermöglicht werden, an der sich eine GmbH oder eine UG als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt. Darüber hinaus soll für alle zum Zeitpunkt des Brexit bereits begonnenen Verschmelzungsvorgänge eine Übergangsregelung geschaffen werden.