Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der betreffenden EU-Richtlinie über die Tätigkeiten und Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge entsprechende Übergangsfristen. Die Bundesregierung verweist auf den einheitlichen Umsetzungsrahmen der Richtlinie, sichert jedoch die Überprüfung zu.