Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der betreffenden EU-Richtlinie über die Tätigkeiten und Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge entsprechende Übergangsfristen. Die Bundesregierung verweist auf den einheitlichen Umsetzungsrahmen der Richtlinie, sichert jedoch die Überprüfung zu.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.